Ignaz-Schön-Straße 9, 97421 Schweinfurt

Tel: 09721 – 51 369

Übertritt

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Übertritt an das Olympia-Morata-Gymnasium:

Die Informationsveranstaltung des Olympia-Morata-Gymnasiums findet am

  • Freitag, den 10. März 2023, ab 14.00 Uhr statt 

Neben einer allgemeinen Informationsveranstaltung werden Hausführungen und Präsentationen in Kleingruppen geboten. Für die Kinder wird ein attraktives Programm von den Lehrkräften der einzelnen Fachschaften gestaltet.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

OStD Thomas Kreutzmann

Homepage

Unsere Homepage, www.omg-sw.de gibt einen interessanten Einblick in unser vielfältiges, buntes Schulleben. Das Post-it ”Das OMG stellt sich vor“ in der obersten Bilderlaufleiste bietet besonders Euch Viertklässlern einen guten ersten Überblick. Ab dem 21.02.2022 kann man auf unserer Homepage noch tiefer in unser spannendes Schulleben eintauchen. Dafür bitte einfach den Button ”lnfo-Tag“, der sich dann auf der Startseite befindet, anklicken.

Digitaler lnformationsnachmittag:

Am Freitag, den 11.3.2022, ab 16 Uhr laden wir Sie/Euch zu einer Videokonferenz ein. Der Link dazu findet sich ab dem 7. März auf unserer Homepage. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Schulleitung, unsere Unterstufenbetreuerin, einige Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Elternbeirat kennenzulernen. Außerdem informieren wir über unser besonderes Projekt für die Unterstufe, die sogenannte Bläserklasse. Auch unser erfolgreich umgesetztes Konzept des digitalen Unterrichts, unsere diversen Förderkonzepte und einiges mehr wollen wir vorstellen. Gerne beantworten wir auch Ihre/Eure Fragen.

Schulhausführungen:

Ab dem 28.03.2022 bis zum 06.05.2022 gibt es die Möglichkeit, bei Hausführungen am Mittwoch- oder Freitagnachmittag in kleinen Gruppen unser Schulgebäude kennenzulernen. Besuchstermine können bereits jetzt über unser Sekretariat vereinbart werden. Es gilt bis auf Weiteres für Besucher die 3G Regel sowie Maskenpflicht.

Ganz bestimmt gibt es viele Fragen zum Übertritt ans Gymnasium generell. In den folgenden Abschnitten finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann es zu Änderungen der Zeiten und der Modalitäten der Anmeldung kommen.

Zur organisatorischen Erleichterung und zur Verringerung von Kontakten bieten wir auch in diesem Jahr eine Onlineanmeldung an. Hier können Sie alle wichtigen Daten eingeben und zusammen mit allen wichtigen Formularen ausdrucken. Diese Ausdrucke lassen Sie uns dann zusammen mit persönlichen Unterlagen (Übertrittszeugnis, Geburtsurkunde, Impfnachweis usw.), ggf. in (digitaler) Kopie, bitte postalisch, per Einwurf in unseren Briefkasten, per E-Mail oder in der Anmeldewoche (9. – 13. Mai 2022) persönlich im Sekretariat zukommen. So geht die Anmeldung sehr schnell und unkompliziert. Bitte beachten Sie, dass das Übertrittszeugnis in jedem Fall bei uns bis spätestens 13. Mai 2022 im Original vorliegen muss. Falls Sie eingehende Beratung zu Fragen des Übertritts wünschen, stehen wir Ihnen gerne zu einem Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch über das Sekretariat (09721 51369) einen Termin.

Ganz gleich, wie Ihr und wie Sie unser Olympia-Morata-Gymnasium kennenlernen möchten – wir heißen Euch und Sie herzlich willkommen und freuen uns darauf, Euch und Sie bei uns begrüßen zu dürfen! 

Thomas Kreutzmann, OStD

Anmeldung

Zur persönlichen Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • ausgedruckter, unterschriebener Anmeldebogen Zur Onlineanmeldung
  • das Übertrittszeugnis im Original (4. Jahrgangsstufe) oder das Zwischenzeugnis der Mittelschule oder Realschule (5. Jahrgangsstufe)
  • Impfpass oder Impfbescheinigung über zwei Masernimpfungen
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • ggf. ein Sorgerechtsbeschluss oder die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (Ausstellung durch das zuständige Jugendamt)

Zur Erläuterung:

  • bei verheirateten Eltern sind beide Elternteile sorgeberechtigt
  • bei geschiedenen Eltern besteht das gemeinsame Sorgerecht oder es besteht ein Sorgerechtsbeschluss.
  • bei unverheirateten Eltern ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen, nötig. 
    Mit der Abgabe der Sorgerechtserklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 162a Abs. 1 BGB).
  • Sind nicht beide Elternteile sorgeberechtigt, stellt das Jugendamt eine Negativbescheinigung aus.

Anmeldezeiten:


Mo, 06.05.2024 – Mi, 08.05.2024    8.00  – 16.00 Uhr
Fr, 10.05.2024                                 8.00 – 13.00 Uhr

Der Anspruch auf eine kostenfreie Fahrkarte für das Stadtgebiet Schweinfurt wird automatisch von der Stadt Schweinfurt geprüft. Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Schweinfurt wohnen, beantragen Sie bitte die Fahrkarte bei Ihrem zuständigen Landratsamt online über den jeweiligen Link im Bereich 
„Für Eltern und Schüler – Downloads und Links“ 
auf unserer Homepage.

Sollte Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen müssen,
findet dieser am 14.05.2024, 15.05.2024 und 16.05.2024 am Olympia-Morata-Gymnasium statt.

Probeunterricht

Der Probeunterricht für Kinder, die im Übertrittszeugnis nicht den für den Übertritt an das Gymnasium erforderlichen Notendurchschnitt von 2,33 (Deutsch, Mathemathik, HSU) erreicht haben, findet von Dienstag, 18. Mai bis Donnerstag, 20. Mai 2021 am Olympia-Morata-Gymnasium statt. Genauere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung an unserer Schule.

Wir beginnen das Schuljahr 2021/2022 am Dienstag, den 14. September 2021 um 7.55 Uhr mit der Begrüßung unserer neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler.

Übertritt ans Gymnasium
Von der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule ans Gymnasium

An ein Gymnasium können diejenigen Schülerinnen und Schüler übertreten, die im Übertrittszeugnis der Grundschule als geeignet bezeichnet werden, d. h. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU haben. Bei einem Notendurchschnitt von schlechter als 2,33 können Schülerinnen und Schüler am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen, in dessen Verlauf die individuellen schriftlichen und mündlichen Leistungen der Teilnehmer in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden. Der Probeunterricht ist erfolgreich absolviert, wenn mindestens einmal die Note 3 und höchstens einmal die Note 4 erreicht wird. Bei der Note 4 in beiden Fächern können Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.
Sonderregelungen sind bei Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache sowie bei Kindern aus Spätaussiedlerfamilien möglich.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Präsentation mit umfangreichen generellen Informationen zur Schullaufbahn am Gymnasium, zusammengestellt von unserem Beratungslehrer, Herrn StD Schweser.

Von der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule ans Gymnasium

Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der 5. Klasse einer Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Gesamtdurchschnitt von 2,0 oder besser erzielt haben, sind für das Gymnasium geeignet und können in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums eintreten. Der Wechsel von einer Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich. Die Möglichkeit des Probeunterrichts ist für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse einer Mittelschule nicht vorgesehen.

Von der Jahrgangsstufe 5 der Realschule ans Gymnasium

Wer im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer Realschule mindestens den Notendurchschnitt 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik erzielt hat, kann in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums übertreten. Wer im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer Realschule mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erzielt hat, kann in die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums übertreten. Die Möglichkeit des Probeunterrichts ist für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse einer Realschule nicht vorgesehen.

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