In der 10. Jahrgangsstufe können sowohl Schüler der regulären Gymnasialklassen als auch die Schüler der Einführungsklasse Spanisch wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme von Schülern aus den regulären 10. Klassen:
Schulintern haben wir folgende Voraussetzungen für die Belegung von Spanisch spätbeginnend festgelegt, die nicht als Gängelung zu verstehen sind, sondern auf Erfahrungswerten der Lehrkräfte beruhen.
- Empfehlung: mindestens Note 3 im Fach Englisch, das am OMG in Jg. 10 bei der Wahl von Spanisch (spätbeginnend) nicht belegt wird
- Bei schlechterem Notenbild in Englisch ist eine Rücksprache mit der Schulleitung, evtl. auch mit den Sprachenlehrkräften nötig.
- In Jg. 10 belegen die Teilnehmer zusätzlich den Kurs English Conversation, um auch in Englisch weiter auf dem Laufenden zu bleiben.
Bei der Wahl von Spanisch spätbeginnend ist außerdem folgendes zu beachten:
- Belegungsverpflichtung für 3 Jahre bis zum Abitur
- Wochenstundenzahl und Leistungsnachweise in Spanisch:
- 10. Jahrgangsstufe: 4 Wochenstunden/4 große Leistungsnachweise
- 11. Jahrgangsstufe: 3 Wochenstunden/2 große Leistungsnachweise
- 12. Jahrgangsstufe: 3 Wochenstunden/2 große Leistungsnachweise
- Unterricht und Leistungsnachweise ähneln vom Aufbau und Ablauf her denen in den bereits bekannten modernen Fremdsprachen: Schwerpunkte sind mündliche und schriftliche Kommunikation, Lese- und Hörverstehen sowie Sprachmittlung
- eine mündliche Abiturprüfung in Spanisch ist möglich, aber nicht verpflichtend
- eine schriftliche Abiturprüfung kann in Spanisch als spätbeginnender Fremdsprache nicht abgelegt werden
- Englisch kann selbstverständlich in Jg. 11 und 12 wieder belegt werden; auch ein mündiches oder schrifliches Abitur in Englisch ist möglich